Kleinkredit oder Konto überziehen? Vor dieser Frage stehen Verbraucher, wenn sie notwendige Anschaffungen nicht vom Sparguthaben oder vom Einkommen bezahlen können. Mit dem Überziehen des Kontos meinen sie dabei, den eingeräumten Dispositionskredit in Anspruch zu nehmen, während die Bank als Kontoüberziehung nur einen nicht genehmigten Sollsaldo auf dem Konto bezeichnet. Bei vielen Händlern steht als dritte Variante die Vereinbarung einer direkt an diesen erfolgenden Ratenzahlung zur Auswahl. Die Überziehung des Kontos bietet ebenso wie die Beantragung eines Kleinkredites Vorteile, wobei der Verbraucher zwischen einer bequemen Abwicklung über das Girokonto und günstigen Kreditzinsen bei einem Kleinkredit wählen kann.
Kleinkredit oder Konto überziehen? Bequemlichkeit versus Sparsamkeit
Die umgangssprachlich als Kontoüberziehung bezeichnete Nutzung des Dispositionskredites ist die bequemste Form der Kreditaufnahme. Nachdem die Bank den Dispo einmal auf Wunsch des Kontoinhabers oder auch aus eigenem Antrieb genehmigt hat, kann der Kunde ihn jederzeit in Anspruch nehmen und nach Belieben tilgen, während er einen Kleinkredit extra beantragen und nach einem festen Tilgungsplan bedienen muss. Der Bequemlichkeit des Dispositionskredites stehen aber gegenüber einem Kleinkredit deutlich höhere Zinsen gegenüber. Zusätzlich erhöht sich der angegebene Zinssatz für den Dispositionskredit durch die vierteljährliche Zinsberechnung, wonach die bereits bezahlten Zinsen ebenfalls zu verzinsen sind, so dass der teure Zinseszinseffekt eintritt.
Kleinkredit oder Kontoüberziehung – manchmal ist der Dispo günstiger
Trotz der höheren Zinssätze eines Dispositionskredites fällt die Antwort auf die Frage “Kleinkredit oder Konto überziehen?“ nicht immer eindeutig aus. Das liegt vor allem an der Mindestkreditsumme von eintausend oder mehr Euro, welche die meisten Banken für einen Kleinkredit voraussetzen. Bei einem geringeren Geldbedarf ist der Kredit über das Girokonto im tatsächlich benötigten Umfang günstiger als ein Darlehen über mehr als den erforderlichen Betrag aufzunehmen. Das gilt allerdings nicht bei einer Kontoüberziehung im engeren Sinn, da die Bank weitere Verfügungen zurückweisen kann, wenn der Negativsaldo des Girokontos höher als der vereinbarte Dispositionskredit ist.